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1994 wurden die Anti-Rassismus-Strafnormen Artikel 261bis StGB und 171c MStG angenommen. Die sog. Antirassismusgesetze (ARG) sollen Rassismus unter Strafe stellen. Damals genoss deren Einführung breite Unterstützung. Sie haben sich aber alles andere als bewährt und kamen vermehrt in Kritik. Sie werden von Linken als Waffe gegen Gegner missbraucht. Darum fordert die Junge SVP Luzern die ersatzlose Abschaffung der ARG und wird die entsprechende Volksinitiative der Schweizer Demokraten aktiv unterstützen. 

Am 25. September 1994 wurden bei einer Volksabstimmung mit 54,6 % Zustimmung des Volkes die Anti-Rassismus-Strafnormen Artikel 261bis StGB und 171c MStG beschlossen. Die sog. Antirassismusgesetze stellen das Leugnen von Völkermorden und den dehnbaren Tatbestand Rassismus unter Strafe. Damals genoss deren Einführung breite Unterstützung aller grösseren Parteien.  

Wir fragten uns aber schon immer: Können Gesetze das Denken der Menschen ändern? Verhindern die ARG Rassismus? Nein! Vielmehr dienen sie dazu der Bevölkerung und den Politikern Denkverbote aufzulegen. Personen, die unliebsame Meinungen kundtun, werden zu Randständigen gemacht. Da stellt sich für uns die Frage: Was ist das für ein Staat, der seinen Bürgern vorschreibt, was sie zu denken haben? Braucht man Völkermordsleugner in einem Staat mit freiheitlicher Tradition – wie der Schweiz – wirklich für ihre Meinung zu bestrafen? Hat die Gesellschaft nicht die besseren Argumente?   

Eine offene und tolerante Gesellschaft sollte auch abweichende Ansichten aushalten. Mit Maulkorbgesetzen wie den ARG fällt man hinter die liberalen Errungenschaften der Aufklärung (dazu gehört das Recht auf freie Meinungsäusserung) zurück. Das ist der Schweiz unwürdig! 

Ob es um die Themen Ausländerkriminalität, Islam oder Sozialmissbrauch geht – immer wieder wird eine sachliche Diskussion mit dem Todschlagbegriff Rassismus abgewürgt und leidige Politiker, die auf Missstände hinweisen, werden wegen Verstoss gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verklagt. Oftmals schon wurde auf diese Weise probiert den Leumund eines nonkonformen Politikers auf Dauer zu schädigen. Das ARG wurde und wird missbraucht.  

Der Antirassismuskommission ist auch noch nicht gelungen, eine klare Gesetzesauslegung zu schaffen. So weiss die Bevölkerung heute immer noch nicht, woran sie mit der Gesetzesauslegung ist. Da ist das Volk totaler Willkür ausgesetzt. Uns ist klar: Rassismus kann nur mit Vernunft, nicht jedoch mit Gesetzen bekämpft werden!

13 Kommentare zu “JSVP Luzern fordert ARG-Abschaffung!”

  1. am 10. Sep 2007 um 10:27 Pädu

    Ursache für den zunehmenden Rassismus in der Schweiz ist einzig und allein die grassierende Ausländerkriminalität. Die kann sicher nicht mit einem undemokratischen ARG, sondern nur mit der konsequenten Ausschaffung der ausländischen Delinquenten bekämpft werden.

  2. am 11. Sep 2007 um 12:53 Swiss made - SVP | Bürger-Herold

    [...] bekommt echte Vorlagen, die zu Erstarkung führen. Ein kleines Beispiel: Die SVP, wie bei der Jungen SVP nachzulesen ist, wollen am liebsten die Anti-Rassismus-Strafnormen wieder abschaffen, zu denen die [...]

  3. am 11. Sep 2007 um 16:09 Silvan Wyss

    Die ARG sind sinnvoll. Sie sollen feindliche Äusserungen gegenüber einer Volks- oder Religionsgruppe verhindern. Die ARG sind ein Denkverbot? Sie schützen aber auch vor rassistischem Gedankengut und dessen Verbreitung, das schon Millionen Menschen in schwere Mitleidenschaft gezogen hat.
    Es ist falsch Ursachen der Jugendgewalt oder Kriminalität ständig im Zusammenhang mit der Herkunft zu suchen.
    Rassismus kann neben der Vernunft auch zu einem gewissen Grad mit Gesetzen verhindert werden, weil somit rassistische Äusserungen nicht toleriert werden und Konsequenzen nach sich ziehen. Und wenn alle Menschen vernünftig wären und nur gewissenhaft handeln würden, bräuchte es keine Gesetze.

  4. am 20. Oct 2007 um 22:24 Harry Berger

    Ich finde den gedankenlosen Wortgebrauch des Adjektivs “undemokratisch” bedenklich. Eine von einer demokratischen Mehrheit gutgeheissene Massnahme, wie das AGR ist nicht “undemokratisch”, sondern genau das Gegenteil. Es geht mir auf den Sack, dass die SVP so tut als hätte Sie die Demokratie erfunden und wisse auch als einzige wie diese zu bewahren sei. Genauso beschränkt ist dieser Rütlikult und die Verehrung des Rütlischwurs als solcher. Sicher ein “historischer” Moment, aber bei weitem nicht relevant für die ganze Schweiz und schon gar nicht für die Demokratie also solche. Ich bin Basler und sehe die Eidgenossenschaft als Eidgenossenschaft und denke aber dass das 19Jh. , Napoleon und der französische Staat uns weit mehr geprägt haben, als die Herren auf dem Rütli damals. Dank den Franzosen haben wir eine nationale Prägung bekommen und durften aus dem Kantönligeist zu einer einigermassen vernünftigen europäischen Nation heranwachsen. Was die Traditionen und die Schweizer Werte angeht, so sind die doch in allen Schweizer Regionen recht unterschiedlich und Trachten sind zwar was schönes, aber meine Kulturalltag wird seltenst von diesen begleitet.

  5. am 17. Dec 2007 um 14:35 Thomas Lanz

    Der Autor des Artikels wird sicher keine Probleme haben, einen Fall dieses angeblichen Missbrauchs zu erläutern. Selbstverständlich mit verlässlichen Quellenangaben. Ansonsten werde ich dies als blosse Behauptung ansehen müssen.

    Natürlich kann man Rassismus mit dem ARG nicht verhindern. Wenn Sie diesem Argument jedoch selbst glauben schenken würden, müssten Sie umgehend dafür antreten, dass sämtliche Drogen legalisiert werden. Denn auch ein Verbot von Drogen verhindert den Konsum nicht.

  6. am 28. Dec 2007 um 12:55 Anian Liebrand

    Gut im Austeilen scheinen Sie ja allemal zu sein, Herr Lanz. Doch würde ich Ihnen raten, sich etwas mehr mit der Materie auseinandersetzen, statt blindlings Ihre vorgefertigten Statements loszulassen.

    Undemokratisch ist das Gesetz nicht, weil es schlussendlich knapp von der Bevölkerung angenommen worden ist. Sondern wegen der Art und Weise, wie es zustande gekommen ist. In einer beispiellosen Behördenpropagandaaktion und tatkräftiger Medienmithilfe wurde das Gesetz geradezu erzwungen. Das Volk wurde vor die zweifelhafte Tatsache gestellt, wer gegen das Gesetz sei, sei ein Rassist. Dass das Gesetz trotzdem nur ganz knapp (mit 54% Ja-Stimmen) angenommen wurde, muss so einige nachdenklich stimmen.

    Ob ich ein Fall kenne, wo es Missbrauch beim Gesetz gab? Und ob! Im Jahr 2003 – just gerade vor den NR-Wahlen – wurde der Präsident der Jungen SVP Kanton Luzern, Pirmin Müller wegen einem sog. Verstoss gegen die Anti-Rassismusstrafnormen angeklagt. Grund sei ein angeblich rassendiskriminierender Ausdruck im Zusammenhang mit dem Islam.

    Obwohl die Anklage überhaupt nicht stichfest war und das Verfahren auch schnell eingestellt wurde, wurde Müller bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Obwohl er natürlich frei gesprochen wurde, bleibt ein fader Nachgeschmack, welcher an Rufmord grenzt. Mit derartigen Methoden versucht man junge Politiker abzuschrecken und mundtot zu machen.
    Wenn Sie nähere Angaben wollen, dann kontaktieren Sie Herrn Müller doch per mail: p.mueller@jsvp-luzern.ch

    Apropos Denkverbot: Klar – denken im Sinne von “nicht äussern” ist natürlich ausgenommen. Vielmehr geht es darum, dass es untersagt bleibt, gedachtes auszusprechen. Dass es mit diesem Gesetz nicht bloss um Rassismus geht, sollten Sie sich mal bewusst machen! Lesen Sie dazu meinen Artikel nochmals durch, bevor Sie voreilig Schlüsse ziehen.

  7. am 09. Jan 2008 um 14:21 Thomas Lanz

    In der Schweiz ist es üblich, dass sowohl die Parlamentsmehrheit, als auch die Minderheit ihre Positionen zu einem Referendum darlegen. Dies als Behördenpropaganda zu bezeichnen, ist masslos übertrieben und keineswegs undemokratiasch. Da die Medien in der Schweiz in etwa das politische Spektrum des Parlaments abdecken, ist es zudem nicht verwunderlich, dass auch dort mehrheitlich positiv über das ARG berichtet wurde. Persönlich glaube ich kaum, dass die schweizer Bevölkerung sich mit dem Argument “Rassist oder nicht” überzeugen lässt. Da traue ich meinen Mitbürgern scheinbar mehr zu als Sie.

    Ich denke es geht etwas weit, den von Ihnen beschriebenen Fall als Missbrauch zu betiteln. Der Freispruch zeigt schliesslich nur, dass eine unschuldige Person nicht verurteilt wurde. Eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft ist für den Ruf einer Person sicher nicht von Vorteil, aber Rufmord ist dies noch lange nicht. Die Konsequenzen hielten sich wahrscheinlich in Grenzen.

    In meinem Kommentar kann ich leider keine Äusserung mehr zum Denkverbot finden. Ich glaube mich aber noch daran erinnern zu können, eine geschrieben zu haben. Scheinbar haben Sie sie auch gelesen? Wurde ich da etwa nachträglich (um es mit Ihren Worten auszudrücken) mundtot gemacht?

    Bei diesem Gesetz geht es ganz klar nur um Rassismus. Wer Angst hat, er könnte gegen dieses Gesetz verstossen kann sich übrgens ganz einfach informieren: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a261bis.html
    Es geht nicht darum Menschen ihre Meinungsfreiheit wegzunehmen. Wer seine Meinung ohne rassistische Beleidigungen äusssern kann, ist davon nicht betroffen. Es geht auch nicht darum sachliche Diskussionen zu verhindern. Die meisten Politiker sind in der Lage diese Gesetzeskonform zu führen. Ich denke eine sachliche Diskussion kann man gar nicht anders führen, da ein Verstoss gegen die ARG zwangsläufig eine unsachliche Diskussion zur Folge hat.

  8. am 01. Feb 2008 um 14:19 Anian Liebrand

    1. Zur “Behördenpropaganda”: Mit dem Satz “Rassist oder nicht” meinte ich nicht, dass die Bevölkerung das von sich aus so sieht. Auf diese Weise wurde die Vorlage nur von Seiten der Medien verkauft.

    2. Dass die Medien “in etwa das politische Spektrum des Parlaments abdecken” würden, muss ich schon vehement anzweifeln. Oder haben wir in der Schweiz 30 % SVP-Zeitungen? Dabei ist es ja weit bekannt und durch gewisse Studien auch “bewiesen” (obwohl ich bei Umfragen immer sehr heikel bin), dass die grosse Mehrheit der Schweizer Journalisten rot-grün wählt.

    3. Mundtot gemacht: Ich habe nur einige beleidigende Kommentare gelöscht. Von Zensur kann da keine Rede sein. Und dass ich einzelne Textpassagen auf kritische Stellen durchsuche, die mir aus irgendwelchen Gründen nicht passen sollten, mache ich auch nicht. Ich kann Sie da beruhigen, so durchtrieben sind wir nicht. Wir können sehr gut mit sachlichen Argumenten umgehen, wie Sie es ja ausführlich zu pflegen tun.

  9. am 01. Feb 2008 um 14:26 Anian Liebrand

    Zum Vergleich mit dem Drogenkonsum: Dieser Vergleich hinkt! Drogen beinhalten gefährliche Substanzen, die Menschen ruinieren. Da ist es die Pflicht der Allgemeinheit, dagegen vorzugehen. Sind Sie denn für die Drogenlegalisierung?

    Ich betone nochmals: Mein grösstes Problem ist, dass das ARG von bestimmten Gruppierungen als Todschlagwaffe gegen politische Gegner missbraucht wird. Mit der oft benutzten “Rassismuskeule” kann man jede Diskussion z.B. über Gefahren der Überfremdung abklemmen.

    Ich muss sagen, gegen grosse Teile des Gesetzesinhaltes des Art. 261bis habe ich nicht einzuwenden. Aber können Sie sich nicht vorstellen, dass bestimmte Textpassagen anders interpretiert werden können? Für gewisse Kreise sind Plakate mit Schwarzen Schafen ja schon rassistisch. Hierbei gab es ja auch Klagen. So was ist doch Irrwitz und lenkt von realen Rassismusproblemen ab.

  10. am 04. Feb 2008 um 09:13 Thomas Lanz

    “Auf diese Weise wurde die Vorlage nur von Seiten der Medien verkauft.” Und daraus leiten Sie ab, dass das Gesetz undemokratisch ist. Sie gehen also davon aus, dass ohne die simple Aussage “Rassist oder nicht” keine Mehrheit erreicht worden wäre. Ergo halten sie einen nicht unerheblichen Teil der Stimmberechtigen für doof genug, auf so eine Aussage einzusteigen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Stimmberechtigten durch sachliche Argumente überzeugt wurden.

    “Oder haben wir in der Schweiz 30 % SVP-Zeitungen?” Das habe ich nie behauptet, es reicht ja, wenn es eine SVP nahe Zeitung gibt und diese von den 30% gelesen wird.

    “Dieser Vergleich hinkt! Drogen beinhalten gefährliche Substanzen, die Menschen ruinieren. Da ist es die Pflicht der Allgemeinheit, dagegen vorzugehen. Sind Sie denn für die Drogenlegalisierung?” Auch Rassismus ist gefährlich und kann Menschen ruinieren. Da ist es ebenfalls die Pflicht der Allgemeinheit dagegen vorzugehen. Unter gewissen Umständen, wäre ich für eine Liberalisierung der Drogenpolitik.

    Wenn jemand gewisse Diskussionen nicht führen kann, ohne dabei rassistische Aussagen zu benutzen, ist es meiner Ansicht nach berechtigt, diese Diskussion zu beenden.

    Gegen welchen Teil des Gesetzesinhaltes haben Sie denn etwas einzuwenden? Sie können ihn ja zitieren, ich habe ja den Gesetzestext verlinkt.

    Ja die entsprechenden Klagen sind mir bekannt. Sie wurden übrigens abgelehnt, mit der Begründung, dass die Plakate nicht rassistisch sondern fremdenfeindlich sind. Bei der Urteilsfindung wird also sehr genau abgewägt, was rassistisch ist und was nicht. Fehlurteile werden so gut wie möglich verhindert. Ich denke sie kommen in Zusammenhang mit der ARG gleich oft vor wie mit anderen Gesetzen. Äusserst selten!

  11. am 24. Aug 2008 um 19:56 Vinzenz Bieri

    Tse,tse, ich würde dem Besserwisser Thomas Lanz sehr ans Herz legen, sich an der Universität bei Fächern wie Ethnologie, Ethonografie oder Völkerpsychologie einzuschreiben und zu Hause vielleicht auch einmal Ethnopop zu hören, damit möglicherweise doch noch der Zwanziger fällt, dass die Völker unterschiedlich ticken und nicht durch einen roten Holocaust gleichzuschalten sind.

    Die Idee der Freiheit ist in der Schweiz aus dem Volk gewachsen. Den Linken und den Netten ist es gelungen, mit dem ARG auf hinterhältige Art und Weise, der Freiheit das Wort im Munde umzudrehen, aufrichtige Leute vor den Kadi zu zerren und ungestörte Propaganda für Zuwanderung zu betreiben mit dem Zweck, die Identität des Schweizervolkes zu schwächen. Das freut natürlich in erster Linie die Sozialisten, die den Staat umkrempeln, die Bürokratie festigen und dem bösen Kapitalismus an den Karren fahren wollen.

    Die Idee der Freiheit hat sich in der Schweiz stets als Hort der Völkerverständigung verstanden. (um beim Thema ARG zu bleiben) Die vielgereisten Schweizer sind sehr wohl in der Lage, sich bei den Völkern umzusehen, kennen Sprache und Mentalität und weisen die Unmündigkeit im eigenen Land zurück, sich von rotunterwanderten Medien manipulieren zu lassen. Das ARG ist ein Krebsgeschwür der Freiheit und bedarf dringend einer Operation.

    Staatsradio, Staatsfernsehen und Behördenpropaganda gehören nicht zur Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes. Die Zeit ist nahe, den Sozialismus zu überwinden, und die Jugend wird die Zukunft in Freiheit gestalten, nach ihren Talenten, ihrer Energie und ihrem freien Willen.

  12. am 19. Jul 2009 um 15:57 Alexander

    Das ARG war nur der erste Schritt in Richtung Bevormundung. Jetzt wird sogar ein Verbot von sogenannt rassistischen Symbolen gefordert. Sie sollten einfach aufpassen, der Schuss könnte nach hinten hinausgehen, denn sogar der Bundesratsschwur könnte ins Fadenkreuz geraten.
    http://www.dailytalk.ch/bundesrat-will-meinungs-und-informationsfreiheit-einschranken/

  13. am 11. Jun 2010 um 10:03 Cyrus Gross

    Georg Kreis ist ein Fanatiker, ähnlich einem Diktator, er will das Volk unterjochen und Gesetze schaffen die vorallem ihm dienen.
    Es gilt gegen diese Person anzukämpfen und politisch mundtod zu machen.
    Teilweise habe ich das Gefühl das Georg Kreis und seine Leute auf der Suche nach Arbeit sind, oder sie bekommen das Maul nicht voll genug.
    Wer in der Schweiz die Wahrheit sagt, begibt sich auf dünnem Eis….
    Die Ausländerkriminalität wird immer wieder unter den Teppich gewischt, die Einwanderung wird nicht gestoppt, sie wird aber auch von rechten Parteien unterstützt, billige Arbeitskräfte oder Führungskräfte die der Schweizer Bevölkerung die günstigen Wohnungen wegnehmen.

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