JA zur KMU-Steuerreform
26. January 2008 von Anian Liebrand
10 Jahre nach der Unternehmenssteuerreform I auf Bundesebene folgt nun die Abstimmung über den 2. Schritt, die Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bereits 15 Kantone haben diese eingeführt. Am 25. November kamen auch die Stimmberechtigten in Zürich und Basel-Landschaft mehrheitlich zur Überzeugung, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist: Wieso langt der Fiskus bei derselben KMU gleich zweimal zu – 100 Prozent Besteuerung beim Gewinn, aus dem Dividenden ausgeschüttet werden, und abermals 100 Prozent bei diesen Dividenden? Die Lohnempfänger würden sich eine zweimalige Besteuerung niemals gefallen lassen!
Man achte auf die Erfahrungen der Kantone mit KMU-Steuerentlastung. Sie sind durchwegs positiv. Da die Wirtschaft durch die Vereinfachungen angekurbelt wurde, stiegen die Steuereinnahmen sogar, statt wie befürchtet zu sinken. Eines sticht ins Auge: wenn die Wirtschaft moderat besteuert wird, kann sie dringend benötigte Arbeitsplätze und Lehrstellen generieren.
Die Doppelbesteuerung ist in der Tat ein Problem (kein gravierendes aber immerhin berechtigt). Die Vorlage, wie sie zur Abstimmung kommt, ist jedoch aus verschiedener Sicht völlig untauglich.
Die Reform wird oft als KMU-Steuerreform bezeichnet um zu suggerieren, dass alle KMU davon profitieren. Dies ist allerdings bei weitem nicht der Fall. Viele KMU sind jedoch keine Kapitalgesellschaften (profitieren also nicht). Nur etwa 43 Prozent sind Kapitalgesellschaften. Von diesen erziehlt ein weiterer Teil gar keinen Gewinn, es sind also nur eine Minderheit der KMU wirklich betroffen.
Die gewählte Grenze von 10% Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist völlig willkürlich gewählt. Dies führt dazu, dass Aktionäre ungleich behandelt werden. Verschiedene Rechtsprofessoren bezeichneten die Reform deshalb als Verstoss gegen die Rechtsgleichheit und somit gegen die Verfassung.
Die Dividende wird mit der Reform ungleich attraktiver gegenüber dem Ausbezahlten Lohn. Während es für kleinere Unternehmen nach wie vor günstiger sein wird, denn Gewinn durch Lohnauszahlungen zu schmälern und so die Steuer darauf zu reduzieren, werden vorallem die grösseren Unternehmen profitieren. Nämlich dann, wenn der ausbezahlte Lohn des Inhabers gross genug ist, um später die volle AHV-Rente zu beziehen. Dann kann er den Lohn zu gunsten der Dividende senken und sich so viele AHV Beiträge sparen.
Die Wachstumseffekte werden zudem unter anderem von Christian Keuschnigg (Finanzwissenschaftler and er UNI St. Gallen auf dessen Gutachten sich Bundesrat Merz jeweils stützt) als bescheiden bezeichnet. Die Steuerausfälle der Reform (ca. CHF 56 Millionen p. J.) werden also langerfristig nicht durch höheres Wachstum kompensiert werden können. Zusätzlich entstehen durch die Reform Ausfälle bei der AHV zwischen CHF 86 und 130 Millionen pro Jahr.
Auch bei den Arbeitsplätze darf man keine Wunder erwarten, das Angebot werde um maximal 0.3% ansteigen. Nicht gerade umwerfend im Hinblick auf die Ausfälle bei Steuern und AHV.
Wer wirklich vor hat, die Doppelbesteuerung abzuschaffen, sollte die Dividende als Entschädigung für das Eigenkapital (gleich wie die Fremdkapitalzinsen) vom Gewinn abziehen wollen. Davon würden sämtliche Kapitalgesellschaften und somit auch sämtliche Aktionäre profitieren. Ob die entsprechenden Steuerausfälle durch Wachstumseffekte ausgegliche würden, oder ob evtl. eine Anpassung der Steuersätze nötig wäre müsste man dann noch professionel prüfen.
Ich gebe Ihnen Recht, die Unternehmenssteuerreform II, über die am 24. Februar abgestimmt wird, ist nicht der grosse Wurf. Aber es ist immerhin mal ein guter Anfang, um die Unternehmen zu entlasten. Denn sinnvolle Entlastungen gibt es allemal. Die da eilends hervorgezauberten, von den Linken gehätschelten “Experten” findet man bei jeder Vorlage. Sogar Rechts- und Linksextreme haben teilweise Professoren in ihren Reihen.
Wenn diese Reform so nutzlos ist, wie Sie meinen: Wie erklären Sie sich dann, dass sie eine solch breite Unterstützung in der ganzen Politlandschaft hat? Ausser der SP, den Grünen, den SD, der CSP sind meines Wissens alle bedeutenden Parteien für diese Vorlage.
Die Unternehmenssteuerreform 2 entlastet nicht die Unternehmen, sondern die Aktionäre, Inhaber von GmbH und Genossenschafter, die mehr als 10% einer Unternehmung besitzten. Um wirklich eine breite Entlastung der KMU zu erreichen müsste man bei der Gewinnsteuer ansetzen.
Die von mir genannten Experten sind keineswegs Linke. Insbesondere Christian Keuschnigg war ja Anfangs von Herrn Merz damit beauftragt die Rahmenbedingungen abzuklären. Und die Uni St. Gallen ist auch nicht gerade dafür bekannt, Linke Professoren zu beschäftigen. Aber diese Reaktion habe ich erwartet, alles was nicht die gleiche Meinung hat wie die SVP (und seien die Gründe noch so berechtigt) wird automatisch als links abgetan. Ich hingegen würde die genannten Positionen eher der Kompetenz der Personen auf diesem Gebiet zuschreiben.
Sie fragen mich, weshalb viele Parteien die Reform befürworten? Vieleicht glauben sie mittlerweile selbst, was sie erzählen, oder viele in den entsprechenden Parteien profitieren von der Reform (wenn ich durch die Reform Steuern und AHV-Beiträge sparen könnte, würde ich der Reform auch eher zustimmen) oder sie haben zumindest Kollegen, die davon profitieren.
Ich würde die Legitimation dieser Vorlage für die breite Öffentlichkeit nicht einfach durch ihre breite Unterstützung aus Arbeitgebernahen Kreisen ableiten.
Mein Lieber Herr Liebrand
Die Stimmbürger versteuern das kapital mehrfach, nicht nur zweimal, MwSt, Zinsen auf Sparkonten, Vermögenssteuern usw. Aber bitte, fangen Sie bei den lieben, eher reichen Leute an, denn auf deren Parteispenden sind sie scheinbar ja angewiesen.
Für mich klar, Unternehmenssteuerreform NEIN!
Christian Flury